Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

(Version 1, gültig ab 08.05.2021)

Geltung, Vertragsabschluss, Vertragsdauer, Wertsicherung

  1. Philipp Kammerer (im Folgenden „Dienstleister“) erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, somit auch dann, wenn in Zusatzverträgen nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
  2. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen zu diesen AGB benötigen zu ihrem Wirksamwerden eine schriftliche Bestätigung der Agentur.
  3. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind ungültig, es sei denn, diese werden vom Dienstleister ausdrücklich schriftlich anerkannt. Eines besonderen Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch den Dienstleister bedarf es nicht.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
  5. Die Angebote des Dienstleisters sind freibleibend und unverbindlich.
  6. Es gilt die am Angebot angegebene Mindestvertragslaufzeit. Die Vertragslaufzeit startet ab dem ersten Monat der laufenden Betreuung.
  7. Der Kunde teilt Geschäftsgeheimnisse, die aufgrund dieses Vertrages bekannt werden, Dritten nicht mit. Das gilt auch dann, wenn diese deshalb nicht mehr geheim sind, weil der Kunde gegen seine Geheimhaltungspflicht verstoßen hat. Geheim zu halten sind dabei insbesondere alle Informationen, die die Spezifikationen sowie Preisgestaltung des Angebotes des Dienstleisters betreffen.
  8. Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB werden zum Vertragsbestandteil, wenn der Kunde nicht innerhalb 30 Tagen seit Kenntnisnahme den geänderten Geschäftsbestimmungen widerspricht.

Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem bestätigten Angebot. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Dienstleister. Innerhalb des vom Kunden vorgegebenen Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit des Dienstleisters.
  2. Alle Leistungen des Dienstleisters (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Werktagen ab Erhalt freizugeben. Nach Ablauf dieser Frist gelten sie als vom Kunden genehmigt.
  3. Der Kunde bestätigt, dass Bilder und Texte auf seiner Website rechtmäßig erstellt bzw. erworben wurden und damit auch für die Erstellung für Kampagnen von diesem Kunden verwendet werden dürfen.
  4. Der Kunde hat dem Dienstleister alle Informationen und Unterlagen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind, zeitgerecht und vollständig zugänglich zu machen. Der Kunde hat dem Dienstleister von allen Umständen zu informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der durch Verletzung dieser Pflichten entsteht.
  5. Der Kunde hat die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc) auf allfällige Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Der Dienstleister haftet nicht wegen Verletzungen derartiger Rechte. Wird der Dienstleister wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde den Dienstleister schad- und klaglos. Insbesondere sind sämtliche Nachteile zu ersetzen, die der Dienstleister durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.

Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

  1. Der Dienstleister ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).
  2. Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, in jedem Fall aber auf Rechnung des Kunden. Der Dienstleister wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.
  3. Soweit der Dienstleister notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen des Dienstleisters.

Termine

  1. Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. vom Dienstleister schriftlich zu bestätigen.
  2. Verzögert sich die Lieferung/Leistung des Dienstleisters aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend, ohne dass der Dienstleister dabei in Verzug gerät. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde sowie der Dienstleister berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
  3. Befindet sich der Dienstleister in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er dem Dienstleister schriftlich eine Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, es sei denn der Kunde kann dem Dienstleister Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachweisen.

Vorzeitige Auflösung

  1. Der Dienstleister ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
    a.) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird
    b.) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.
    c.) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren des Dienstleisters weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung des Dienstleisters eine taugliche Sicherheit leistet;
    d.) über das Vermögen des Kunden ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt.
  2. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Dienstleister fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfrist von 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen dieses Vertrages verstößt.

Honorar

  1. Das Honorar wird, wenn nicht anders vereinbart, im Vorhinein verrechnet. Wenn nichts anderes vereinbart ist, begründet jede einzelne Leistung einen Honoraranspruch des Dienstleisters.
  2. Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat der Dienstleister für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.
  3. Alle Leistungen des Dienstleisters, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle des Dienstleisters erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.
  4. Kostenvoranschläge des Dienstleisters sind unverbindlich.
  5. Für alle Arbeiten des Dienstleisters, die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt der Dienstleister das vereinbarte Entgelt. Die Anrechnungsbestimmung des § 1168 ABGB wird ausgeschlossen.

Zahlung, Eigentumsvorbehalt

  1. Rechnungen sind mangels anderslautender Vereinbarung ohne Abzug ab Rechnungsdatum sofort fällig. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Sofern schriftlich nichts anderes vereinbart, sind die Zahlungskonditionen 7 Tage netto.
  2. Die vom Dienstleister gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum des Dienstleisters.
  3. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, die dem Dienstleister entstehenden Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
  4. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann der Dienstleister sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen. Weiters ist der Dienstleister nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen. Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich der Dienstleister für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).
  5. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen dem Dienstleister aufzurechnen, es sei denn die Forderung des Kunden wurde vom Dienstleister schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

Google Tag Managers bzw. Online-Targeting

  1. Die Nutzung des Google Tag Managers unterliegt den von Google zur Verfügung gestellten „Nutzungsrichtlinien für Google Tag Manager“, welche zusätzlich zu den Nutzungsbedingungen und der Google-Datenschutzerklärung gelten (online abrufbar unter https://www.google.de/tagmanager/use-policy.html), sowie ggfs. auch besonderer Vereinbarungen von Google selbst oder von Drittanbietern.
  2. Weder Google noch der Dienstleister übernehmen eine Verantwortung für Drittanbieter-Tags, Drittanbieter-Cookies oder sonstige Codeelemente, die von Drittanbietern auf der Website des Kunden platziert werden.
  3. Bei Verwendung des Google Tag Managers ist im Einzelfall zu prüfen, welche Tags, Cookies und sonstige Codeelemente vom Google Tag Manager verwaltet werden.
  4. Werden Tags, Cookies und sonstige Codeelemente verwendet, die Online-Targeting bzw. Tracking-Technologien beinhalten, trifft dem Kunden gegenüber seiner Website-Nutzern eine Pflicht zur Information und Einholung der Einwilligung. Der Kunde hat daher – im Rahmen einer Datenschutzerklärung – auf der Website offen zu legen, dass Cookies/Tracking- Technologien zur Profilerstellung verwendet werden, die Verwendung der Technologie die Individualisierung des Betroffenen über weitere Websites ermöglicht, wer die verantwortliche Stelle (Auftraggeber) ist, der die Tags, Cookies sonstigen Codeelemente setzt und die entsprechenden Informationen sammelt, welche Arten von Informationen /personenbezogenen Daten ermittelt, verarbeitet und übermittelt werden, auf welcher Rechtsgrundlage und für welche Zwecke dies erfolgt und für wie lange diese Informationen gespeichert werden. Darüber hinaus hat der Kunde ein Tool zur Einholung der Zustimmung der Website-Nutzer zu implementieren (zB Cookie-Banner).
  5. Der Kunde sichert gegenüber die Erfüllung obiger Vorgaben zu und unterstützt den Dienstleister bei seinen datenschutzrechtlichen Pflichten (DSG 2000, TKG 2003, E-Privacy- RL und RL 95/46/EG) entsprechend. Wird der Dienstleister von einem Dritten/Betroffenen (z.B. Kunden des Werbekunden) in i.S. datenschutzrechtlicher Bestimmungen in welcher Form auch immer direkt in Anspruch genommen, so hat der Kunde den Dienstleister diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos zu halten.

Gewährleistung

  1. Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch den Dienstleister, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall sind die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.
  2. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder – falls eine Verbesserung nicht möglich oder wirtschaftlich ist – auf Austausch der Lieferung/Leistung durch den Dienstleister zu. Der Dienstleister wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde dem Dienstleister alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Der Dienstleister ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für den Dienstleister mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Kunden die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.
  3. Es obliegt dem Kunden die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Der Dienstleister haftet nicht für die Richtigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.
  4. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber dem Dienstleister gemäß § 933b Abs 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 AGBG wird ausgeschlossen.

Haftung und Produkthaftung

  1. Der Dienstleister haftet nicht für gesperrte Werbekonten vom Kunden.
  2. Der Dienstleister kann nicht für Markenrechtsverletzungen haftbar gemacht werden. Falls es geschützte Begriffe gibt, die nicht verwendet werden dürfen, müssen diese im Vorfeld und ohne Aufforderung an den Dienstleister übermittelt werden.
  3. Der Dienstleister haftet nicht für Schäden, es sei denn der Schaden wurde grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt. Für mittelbare Schäden, wie beispielsweise entgangener Gewinn oder Mangelfolgeschäden wird eine Haftung generell ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für Konzepte sowie Anregungen für Strategien des Dienstleisters, Seminare, Workshops, Trainings sowie für Gewinnspiele.
  4. Jegliche Haftung des Dienstleisters für Ansprüche, die auf Grund der vom Dienstleister erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn der Dienstleister seiner Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für ihn nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet der Dienstleister nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen, sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat den Dienstleister diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
  5. Im Falle einer Erstellung eines Internetauftrittes inkl. der Erstellung von „Social Media Websites“ haftet der Dienstleister lediglich für Schäden, die auf die Erstellung des Internetauftrittes zurückzuführen sind, sofern diese auf grobe Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz basieren. Der Dienstleister haftet nicht für Schäden, die auf den Betrieb bzw. die Instandhaltung des Internetauftrittes zurückzuführen sind.
  6. Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung des Dienstleisters. Schadenersatzanspruche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.
  7. Der Kunde hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden oder grobe Fahrlässigkeit des Dienstleisters zurückzuführen ist.
  8. Es wird ausdrücklich festgehalten, dass von Seiten des Dienstleisters keine Zusagen bezüglich künftiger Platzierungen bei Suchmaschinen oder Besucherzahlen bei Internetauftritten inkl. „Social Media Websites“ getätigt werden. Der Dienstleister haftet daher nicht für Platzierungen bei Suchmaschinen, Besucherzahlen sowie Äußerungen von Besuchern bei Internetauftritten inkl. „Social Media Web Sites“.
  9. Vorschläge für Vorgangsweisen, die dazu dienen, die Reputation des Kunden zu verbessern (Online Reputation Management), werden nur auf ausdrücklichen Kundenwunsch erteilt. Der Kunde trägt die Gefahr sämtlicher Schäden, die sich aus der Umsetzung dieser Maßnahmen ergeben.
  10. Die Haftung des Dienstleisters ist grundsätzlich auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt.

Geheimhaltung und Datenschutz

  1. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass der Dienstleister die vom Kunden bekannt gegebenen Daten (Name, Adresse, E-Mail, Kreditkartendaten, Daten für Kontoüberweisung) für Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke automationsunterstützt ermittelt, speichert und verarbeitet. Der Kunde ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird.
  2. Sofern keine besonderen Geheimhaltungsklausel mit dem Kunden vereinbart wurden, ist der Kunde verpflichtet, die im Zusammenhang mit der Auftragsabwicklung dem Kunden in jeglicher Form bekannt gewordenen Daten und Informationen wie z.B. geschäftlichen Informationen, die Preis- und Zahlungskonditionen, etc. streng geheim zu halten.
  3. Datenschutzrechtlich relevante Informationen, wie personenbezogene Daten, die der Kunde oder eine verbundene Gesellschaft durch die Geschäftsbeziehung erlangt, werden ausschließlich in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen erfasst, verarbeitet und nur zur Erfüllung der vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit dem Dienstleister verwendet.
  4. Andere Verwendungen bzw. Weitergabe an Dritte wird ausgeschlossen, außer das wäre zur Erfüllung gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen erforderlich.
  5. Auf die Option der Geltendmachung von Auskunfts-/Widerspruch-/Löschungs- bzw. Richtigstellungansprüche nach den anwendbaren, datenschutzrechtlichen Bestimmungen wird ausdrücklich hingewiesen.
  6. Es braucht vom Kunden eine vorherige schriftliche Zustimmung für einen Hinweis auf die Geschäftsverbindung zum Dienstleister in deren Werbematerialen oder Broschüren.
  7. Der Kunde ist darüber hinaus auch verpflichtet, dem Dienstleister ausreichend Informationen im Sinne des § 10 DSG 2000 über die vorhandenen Sicherheitsmaßnahmen und die tatsächlich getroffenen Maßnahmen an den Kunden zu übermitteln.
  8. Der Kunde, seine Mitarbeiter, dienstnehmerähnliche Personen und sonstige Dritte haben sämtliche Daten, Informationen und Verarbeitungsergebnisse (auch wenn es sich nicht um sensible Daten iSd DSG 2000 handelt) wie sensible Daten zu behandeln und daher ein erhöhtes Vertraulichkeits- und Sicherheitsniveau einzuhalten.
  9. Der Kunde ist verpflichtet, sich selbst laufend über allfällige Änderungen des DSG 2000 bzw. anderer datenschutzrechtlich relevanter Gesetze zu informieren und diese ohne unnötigen Aufschub umzusetzen.

Anzuwendendes Recht

Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen dem Dienstleister und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort ist der Sitz des Dienstleisters. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald der Dienstleister die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.
  2. Als Gerichtsstand für alle sich zwischen dem Dienstleister und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz des Dienstleisters sachlich und örtlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist der Dienstleister berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.